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Benutzerinformation Außentüren

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Die nachfolgenden Informationen über Außentüren sind zu beachten. Eine Missachtung der enthaltenen Hinweise und Gebrauchsinformationen kann zum Ausschluss der Haftungsverpflichtung (z. B. Gewährleistung) führen.

 

 

1. Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung

 

Außentüren dienen der Klimatrennung zwischen Außen- und Raumklima durch Abschluss einer Wandöffnung und erlauben den Durchgang von Personen. Unter Betätigung eines Drückers eines Türschlosses kann die Außentür in eine Öffnungsposition gebracht werden. Außentüren aus Holz, Kunststoff, Aluminium oder Stahl und deren entsprechenden Werkstoffkombinationen werden im lotrechten Einbau verwendet. Beim Schließen muss evtl. die Gegenkraft einer Dichtung überwunden werden. Benutzungen mit hiervon abweichenden Schließkräften (z.B. Einklemmen von Kabeln) entsprechen nicht der bestimmungsgemäßen

Verwendung. Nicht verriegelte Außentüren erfüllen keine Anforderungen an die Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Schalldämmung, den Wärmeschutz und die Einbruchhemmung.

 

2. Fehlgebrauch

 

Ein Fehlgebrauch - also die nicht bestimmungsgemäße - Produktnutzung von Außentüren liegt zum Beispiel vor:

  • Wenn Hindernisse in den Öffnungsbereich eingebracht werden und somit den bestimmungsgemäßen Gebrauch verhindern;
  • Wenn Außentüren oder Türflügel bestimmungswidrig oder unkontrolliert (z. B. durch Wind) so gegen Leibungen gedrückt werden, dass die Türbänder, die Schlösser, die Rahmenmaterialien oder sonstige Einzelteile der Außentür beschädigt oder zerstört werden bzw. Folgeschäden entstehen können;
  • Wenn nicht produktgerechte Zusatzlasten auf die Außentür oder den Türflügel einwirken;
  • Wenn beim Schließen in den Falz zwischen Blendrahmen und Flügel gegriffen wird (Verletzungsgefahr).
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3. Reinigungshinweise

 

Es sind alle zugänglichen Bestandteile des der Außentür auf Innen- und Außenseite (auch der Falzbereich)zu reinigen. Die Reinigungsmittel müssen dabei auf das entsprechende Material abgestimmt sein, was vor Beginn der Arbeiten zu prüfen ist. Dabei darf die Oberfläche und der Korrosionsschutz der Teile nicht angegriffen werden. Zum Reinigen sind Netzmittellösungen mit einem pH-Wert zwischen 5 und 8 zu verwenden. Im Allgemeinen sind Säuren wie Laugen (z. B. Mittel außerhalb der pH-Werte zwischen 5-8) und grobe Reinigungsmittel (z. B. Scheuermittel, Stahlwolle, Scheuerschwämme, Klingen) sowie lösemittelhaltige Reiniger (z. B. Verdünner, Benzin) ungeeignet und können irreparable Schäden verursachen. Im Zweifelsfall ist der Hersteller nach der Eignung der Reinigungsmittel zu befragen.

 

 

4. Maßnahmen zu Instandhaltung

 

Türband- und Verschlussteile sind regelmäßig auf festen Sitz zu prüfen und auf Verschleiß zu kontrollieren. Je nach Erfordernis sind die Befestigungsschrauben nachzuziehen bzw. die Teile auszutauschen. Darüber hinaus sind regelmäßig mindestens folgende Wartungs-/Pflege- und Inspektionsarbeiten durchzuführen: Alle Bauteile sind auf Beschädigungen und Verformungen z. B. der Oberflächen, Dichtungen, Bauanschlussfugen und Sonderbauteile (u. a. Sonnenschutzanlagen, Rollläden, Lüftungsanlagen zu überprüfen. Alle beweglichen Teile sind zu prüfen. Bänder: Bei wartungsfreien Lagern ist das Fetten der Lager nicht notwendig. Verschlüsse: Alle beweglichen Teile und alle Verschlussstellen sind zu fetten. Instandhaltungsarbeiten sind von geeigneten Personen/Fachbetrieben durchzuführen. Dies gilt insbesondere für die Inspektion und Einstellarbeiten an der Türbändern und Verschlüssen sowie das Austauschen von Teilen und das Aus- und Einhängen der Türflügel.

 

 

5. Informations- und Instruktionspflichten

 

Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten sowie zur Bestimmung der notwendigen Instandhaltungsmaßnamen stehen dem Planer, dem Fachhandel, dem Verarbeiter, dem Auftraggeber und dem Benutzer folgende Unterlagen zur Verfügung.

  • Produktinformationen
  • Bedienungsanleitungen
  • Wartungs-/Pflegeanleitungen
  • Angaben zur Reinigung

 

Zur Sicherstellung der Funktion von Dreh-Kipp-Fenstern und Fenstertüren: Sind Planer angehalten, die Produktinformationen vom Hersteller anzufordern und zu beachten; Muss der Fachhandel die Informationen zu Lagerung und Transport beachten und die Informationen zu Einbauanforderungen und verfahren sowie die Benutzerinformationen an Verarbeiter aushändigen; Müssen Bauherren und Betreiber die Produktinformationen beachten und insbesondere Wartungs-/Pflegeanleitungen sowie Bedienungsanleitungen und Angaben zur Reinigung an den Nutzer weitergeben.

 

 

6. Anwendung für artverwandte Ausführung

 

Die innerhalb der einzelnen Systeme möglichen Varianten - z. B. Innentüren - sind hinsichtlich Produktinformation und bestimmungsgemäßer Verwendung, Fehlgebrauch, Produktleistungen, Produktwartung, Informations- und Instruktionspflichten je nach zutreffenden Merkmalen sinngemäß zu behandeln.

Stand: Dezember 2007

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